Abschlussgebühr rechtmäßig


Landgericht entscheidet: Abschlussgebühr bei Bausparverträgen rechtmäßig

Das Landgericht Heilbronn hat am 12.03.2009 in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Abschlussgebühr sei Teil des Gesamtpreises, den der Bausparer für die Leistungen des Bausparvertrages erbringen muss.

Der Abschlussgebühr stehe eine Gegenleistung der Bausparkasse gegenüber. Mit dem Abschluss des Bausparvertrages erwerbe der Bausparer zugleich die Option, ein Darlehen zu bereits jetzt festgelegten Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Dies wiederum hänge wesentlich von der Sparleistung aller Bausparer ab und setze deshalb den kontinuierlichen Neuabschluss von Bausparverträgen voraus. Damit liege die Abschlussgebühr im Interesse jedes neuen Bausparers. Im Unterschied zu Kreditinstituten erfolge die Refinanzierung für ein Darlehen bei Bausparkassen gerade nicht auf dem Kapitalmarkt, sondern durch den von den Bauspareinlagen gespeisten „Zuteilungstopf“. Das Gericht hob außerdem die Transparenz der Abschlussgebühren-Regelung ausdrücklich hervor.