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Bausparen für Anfänger - eine systematische Einweisung
Sie sind "Bauspar-Neuling". Von dem Finanzprodukt Bausparen haben Sie schon oft gehört, das Thema ist Ihnen bisher jedoch noch fremd.

Folgen Sie unserem "Rundgang" und erfahren Sie alles wichtige zum Thema Bausparen.


Das Bausparen

Ein Bausparvertrag ist der erste Schritt, den Wunsch vom eigenen Heim Wirklichkeit werden zu lassen. Nahezu 80 % aller Eigenheime werden unter Einsatz von Bausparmitteln mitfinanziert.

Dabei sind es nicht nur steigende Mieten oder ganz persönliche Wohnvorstellungen, die für eine eigene Immobilie sprechen. Immer wichtiger wird, für das Alter zusätzlich vorzusorgen.

Beim Immobilienerwerb stehen beträchtliche Summen auf dem Spiel. Eine sorgfältige Planung und Finanzierung ist daher unabdingbar. Der Bausparvertrag sichert Ihnen ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen über die gesamte Laufzeit. Damit sind Sie auch für anfallende Reparaturen an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung gut gerüstet. Sowohl als Geldanlage als auch durch die staatliche Förderung haben Bausparverträge in den letzten Jahren zunehmend an Attraktivität gewonnen.

So funktioniert Bausparen


Ein Bausparvertrag ist ein kombinierter Spar- und Darlehensvertrag. Der Bausparer zahlt mehrere Jahre lang regelmäßige Raten, bis er ein Mindestguthaben angespart und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht hat. Sie richtet sich nach der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Dann wird der Vertrag "zugeteilt": Der Bausparer kann das Guthaben und dazu ein meist günstiges Darlehen für die Baufinanzierung abrufen.

Darlehen
50 - 60 % der Bausparsumme



Auszahlung 
100 % der Bausparsumme
Guthaben
40 - 50 % der Bausparsumme



Wie viel er sparen muss, richtet sich nach der vereinbarten Bausparsumme. Das Guthaben muss meist mindestens 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreichen. Das Darlehen ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben.

Natürlich kann der Bausparer auch auf das Darlehen verzichten. Dann erhält er oft rückwirkend höhere Zinsen. Eine Kündigung vor der Zuteilung ist möglich, bringt aber meist Nachteile.

Das Finanzprodukt Bausparen ist also relativ leicht zu verstehen. 
Sie geben einer Bausparkasse für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Geldmengen. Je mehr und je länger Sie einer Bausparkasse Geld mit dem diese "arbeiten" kann zur Verfügung stellen, desto mehr zinsgünstiges Geld (Darlehen) erhalten Sie von dieser. Der Zeitpunkt der Auszahlung des Guthabens und des zinsgünstigen Darlehens richtet sich nach einem "Gerechtigkeitsschlüssel", der Bewertungszahl. Diese ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Bausparsumme und der Zinssumme (meist noch versehen mit anderen tarifbezogenen Faktoren). Das in Anspruch genommene Darlehen wird dann relativ zügig mit einer monatlichen Annuität (Zins- und Tilgungsrate) von meist 4 bis 8 Promille gerechnet von der Bausparsumme meist über eine Laufzeit von 8 bis 11 Jahren zurückgezahlt.

Noch einmal Schritt für Schritt:

Bausparen gliedert sich in vier zeitlich aufeinander folgende Abschnitte:

1. Abschnitt - Die Abschlussphase

Die Abschlussphase besteht aus dem Bausparantrag und dem Bausparvertrag (Sie erhalten eine Bausparurkunde).

2. Abschnitt - Die Sparphase

In der Sparphase wird das Bausparguthaben angespart.

3. Abschnitt - Die Zuteilung 

Durch die Zuteilung des Bausparvertrages findet der Übergang zur Darlehensphase statt. Erst wenn ein Vertrag zugeteilt wird, das heißt die Zuteilungsreife erreicht hat, kann das (zinsgünstige) Bauspardarlehen von Ihnen in Anspruch genommen werden.

4. Abschnitt - Die Darlehensphase  (wahlweise)

Das Bauspardarlehen (wenn Sie es denn in Anspruch genommen haben) wird mit Zins und Tilgung zurückgezahlt. 


Der Staat fördert privates Bausparen

Der Staat unterstützt den Bausparer (sofern das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet) durch die Wohnungsbauprämie (erhält, wer im Jahr der Sparzahlungen mindestens 16 Jahre alt wird) und die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei optimaler Nutzung machen Prämie und Sparzulage pro Jahr 112,30 Euro für Alleinstehende bzw. 224,60 Euro für Verheiratete aus.