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Bausparen
und Abgeltungssteuer
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Bausparverträge
werden behandelt wie andere Zinsanlagen auch. Alle Erträge, die
ab 2009 ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuer.
Dazu zählen auch die Bonuszahlungen und Treueprämien, die der
Sparer ab 2009 erhält.
Der Gesetzgeber hat alle Ausnahmen abgeschafft. Also auch die,
dass Zinsen aus Bausparverträgen in den Jahren von der
Zinsabschlagsteuer befreit waren, in denen der Sparer eine
Wohnungsbauprämie erhielt.
Riester-Bausparverträge sind wie alle Riester-Verträge von der
Abgeltungssteuer befreit.
Beispiel:
Ein Bausparer hat
einen Bausparvertrag abgeschlossen, der 2010 zuteilungsreif
wird. Er hat einen Renditetarif abgeschlossen und erhält 2010
einen Bonus. Die Bonuszahlung in 2010 unterliegt der ab 2009
geltenden Abgeltungssteuer. Das muss kein Nachteil sein. Denn
die pauschale Abgabe von 25 Prozent ist geringer als das, was
viele Anleger bisher zahlen mussten. Würde sich der Bausparer
den Bonus im Jahr 2008 auszahlen lassen und den Sparerfreibetrag
ausschöpfen, müsste er sein Zinseinkommen mit anderen
Einkünften zusammenrechnen und mit dem persönlichen Steuersatz
versteuern. Durch die einmalige Bonuszahlung würde die
Steuerlast auf das im Jahr erzielte Gesamteinkommen in die Höhe
schnellen.
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