Bausparförderung ab 01.01.2009


Neuregelung der Wohnungsbauprämie

unter 25-Jährige*
Wer beim Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann das Bausparguthaben nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist auch für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Diese Regelung kann nur einmalig im Leben für einen Bausparvertrag in Anspruch genommen werden. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die letzten sieben Jahre begrenzt.


über 24-Jährige*
Bei Vertragsabschlüssen ab 01.01.2009 benötigen Sie zum Erhalt der Wohnungsbauprämie eine sogenannte Verwendungsbestätigung. Diese stellen wir Ihnen auf jeden Fall gerne und selbstverständlich ganz unbürokratisch aus.

Arbeitnehmer-Sparzulage
Keine Veränderungen.

* das Datum des Eingangs bei der Bausparkasse entscheidet