Jahreshöchstarbeitslohntabelle für die Gewährung der
Arbeitnehmersparzulage
Die
Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie
betragen für Alleinstehende 17900 EURO und für
Verheiratete 35800 EURO zu versteuerndes Einkommen.
Alleinstehende
Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie
keine Kinder
17900
1 Kind
17900
2 Kinder
17900
3 Kinder
17900
4 Kinder
17900
5 Kinder
17900
entspricht bei
Erhalt von Kindergeld einem zu versteuernden Einkommen lt.
Steuerbescheid1 in EURO
17900
20804
23708
26612
29516
32420
zuzüglich in EURO:
Arbeitnehmerpauschbetrag
1044
1044
1044
1044
1044
1044
Sonderausgabenpauschbetrag
36
36
36
36
36
36
Vorsorgepauschale
1980
1980
1980
1980
1980
1980
Haushaltsfreibetrag3
-
2340
2340
2340
2340
2340
Bruttoarbeitslohn2
in EURO
20960
26204
29108
32012
34916
37820
Verheiratete -
beide Ehegatten sind Arbeitnehmer (zusammen veranlagt)
Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie
keine Kinder
35800
1 Kind
35800
2 Kinder
35800
3 Kinder
35800
4 Kinder
35800
5 Kinder
35800
entspricht bei
Erhalt von Kindergeld einem zu versteuernden Einkommen lt.
Steuerbescheid1 in EURO
35800
41608
47416
53224
59032
64840
zuzüglich in EURO:
Arbeitnehmerpauschbetrag
2088
2088
2088
2088
2088
2088
Sonderausgabenpauschbetrag
72
72
72
72
72
72
Vorsorgepauschale
3996
3996
3996
3996
3996
3996
Bruttoarbeitslohn2
in EURO
41956
47764
53572
59380
65188
70996
Verheiratete -
nur ein Ehegatte ist Arbeitnehmer
Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie
keine Kinder
35800
1 Kind
35800
2 Kinder
35800
3 Kinder
35800
4 Kinder
35800
5 Kinder
35800
entspricht bei
Erhalt von Kindergeld einem zu versteuernden Einkommen lt.
Steuerbescheid1 in EURO
35800
41608
47416
53224
59032
64840
zuzüglich in EURO:
Arbeitnehmerpauschbetrag
1044
1044
1044
1044
1044
1044
Sonderausgabenpauschbetrag
72
72
72
72
72
72
Vorsorgepauschale
3996
3996
3996
3996
3996
3996
Bruttoarbeitslohn2
in EURO
40912
46720
52528
58336
64144
69952
1
Hinweis: Für jedes Kind unter 16 Jahren wird ein zusätzlicher
Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1080 EURO (Alleinstehende)
bzw. 2160 EURO (Verheiratete) berücksichtigt. Dieser ist in der
Tabelle eingearbeitet.
Wurde Kindergeld bezogen, sind bei dem zu versteuernden
Einkommen lt. Steuerbescheid Kinderfreibeträge und der zusätzliche
Betreuungsfreibetrag noch nicht abgezogen. Diese dürfen jedoch
zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens bei Wohnungsbauprämie
bzw. Arbeitnehmersparzulage stets abgezogen werden.
2 Die Berechnung der Einkommensgrenzen bezieht sich
auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die unter 65
Jahre alt sind. Der angegebene maximale Bruttoarbeitslohn ermäßigt
sich entsprechend, wenn dem Steuerpflichtigen neben seinem
Arbeitslohn weitere positive Einkünfte aus anderen
Einkunftsarten wie z. B. aus Kapitalvermögen oder aus
Vermietung und Verpachtung zufließen. Die angegebenen Beträge
der Bruttojahresarbeitslöhne können sich erhöhen, wenn höhere
Werbungskosten oder Sonderausgaben als die angegebenen
Pauschbeträge angefallen sind. Der Haushaltsfreibetrag wird nur
gewährt, wenn im Veranlagungszeitraum 2003 die Voraussetzungen
vorlagen.
3 Kinder in der Wohnung gemeldet. Der
Haushaltsfreibetrag wird nur gewährt, wenn im
Veranlagungszeitraum 2003 die Voraussetzungen vorlagen.
Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.