Bausparförderung 

Jahreshöchstarbeitslohntabelle für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage
Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie betragen für Alleinstehende 17900 EURO und für Verheiratete 35800 EURO zu versteuerndes Einkommen.

Alleinstehende
Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie
keine Kinder
17900 
1 Kind
17900 
2 Kinder
17900 
3 Kinder
17900 
4 Kinder
17900 
5 Kinder
17900 
entspricht bei Erhalt von Kindergeld einem zu versteuernden Einkommen lt. Steuerbescheid1 in EURO 17900  20804  23708 26612 29516 32420
zuzüglich in EURO:  
Arbeitnehmerpauschbetrag 1044  1044  1044 1044 1044 1044
Sonderausgabenpauschbetrag 36  36  36  36  36  36 
Vorsorgepauschale 1980  1980  1980  1980  1980  1980 
Haushaltsfreibetrag3 2340  2340  2340  2340  2340 
Bruttoarbeitslohn2 in EURO 20960  26204  29108 32012 34916 37820
 
Verheiratete - beide Ehegatten sind Arbeitnehmer (zusammen veranlagt)
Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie
keine Kinder
35800 
1 Kind
35800 
2 Kinder
35800 
3 Kinder
35800 
4 Kinder
35800 
5 Kinder
35800 
entspricht bei Erhalt von Kindergeld einem zu versteuernden Einkommen lt. Steuerbescheid1 in EURO 35800  41608  47416 53224 59032 64840
zuzüglich in EURO:  
Arbeitnehmerpauschbetrag 2088  2088  2088  2088  2088  2088 
Sonderausgabenpauschbetrag 72  72  72  72  72  72 
Vorsorgepauschale 3996  3996  3996  3996  3996  3996 
Bruttoarbeitslohn2 in EURO 41956  47764  53572 59380 65188 70996
 
Verheiratete - nur ein Ehegatte ist Arbeitnehmer
Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie
keine Kinder
35800 
1 Kind
35800 
2 Kinder
35800 
3 Kinder
35800 
4 Kinder
35800 
5 Kinder
35800 
entspricht bei Erhalt von Kindergeld einem zu versteuernden Einkommen lt. Steuerbescheid1 in EURO 35800  41608  47416 53224 59032 64840
zuzüglich in EURO:  
Arbeitnehmerpauschbetrag 1044  1044  1044 1044 1044 1044
Sonderausgabenpauschbetrag 72  72  72  72  72  72 
Vorsorgepauschale 3996  3996  3996  3996  3996  3996 
Bruttoarbeitslohn2 in EURO 40912  46720  52528 58336 64144 69952
 
1 Hinweis: Für jedes Kind unter 16 Jahren wird ein zusätzlicher Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1080 EURO (Alleinstehende) bzw. 2160 EURO (Verheiratete) berücksichtigt. Dieser ist in der Tabelle eingearbeitet.
Wurde Kindergeld bezogen, sind bei dem zu versteuernden Einkommen lt. Steuerbescheid Kinderfreibeträge und der zusätzliche Betreuungsfreibetrag noch nicht abgezogen. Diese dürfen jedoch zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens bei Wohnungsbauprämie bzw. Arbeitnehmersparzulage stets abgezogen werden.

2 Die Berechnung der Einkommensgrenzen bezieht sich auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die unter 65 Jahre alt sind. Der angegebene maximale Bruttoarbeitslohn ermäßigt sich entsprechend, wenn dem Steuerpflichtigen neben seinem Arbeitslohn weitere positive Einkünfte aus anderen Einkunftsarten wie z. B. aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung zufließen. Die angegebenen Beträge der Bruttojahresarbeitslöhne können sich erhöhen, wenn höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben als die angegebenen Pauschbeträge angefallen sind. Der Haushaltsfreibetrag wird nur gewährt, wenn im Veranlagungszeitraum 2003 die Voraussetzungen vorlagen.

3 Kinder in der Wohnung gemeldet. Der Haushaltsfreibetrag wird nur gewährt, wenn im Veranlagungszeitraum 2003 die Voraussetzungen vorlagen.

Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 


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