Damit Sie ganz sicher sein können, die richtige Entscheidung zu
treffen, haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten
zum Thema Bausparen zusammengestellt.
Muss die Abschlussgebühr sofort bezahlt werden? Nein. Die Abschlussgebühr wird mit den laufenden
Sparzahlungen verrechnet.
Können sich die Guthaben- oder Darlehenszinsen für bestehende
Bausparverträge ändern?
Nein.
Muss die Sparrate immer gezahlt werden?
Nein. Die Besparung eines Bausparvertrages immer freizügig, d. h. Sie sind nie zu
einer Sparleistung verpflichtet. Sie können also sparen wie es zu Ihrer
jeweiligen Finanzsituation gerade passt.
Kann ich während der Laufzeit des Vertrages Sonderzahlungen
leisten?
In der
Sparphase sind jederzeit Sonderzahlungen möglich, in der
Tilgungsphase jederzeit Sondertilgungen – und zwar ohne dass
eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?
Der Kunde
erhält den Antrag mit dem jährlichen Kontoauszug und schickt
ihn an die Bausparkasse zurück. Die Prämien werden dann am
Ende der 7-jährigen Bindungsfrist oder bei Zuteilung des
Bausparvertrages vom Finanzamt auf das Bausparkonto überwiesen.
Wie wird die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt?
Der
Arbeitnehmer muss die Sparzulage beim Finanzamt beantragen. Der
Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist
regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Für
den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist auch
dann der Vordruck für die Einkommensteuererklärung zu
verwenden, wenn der Arbeitnehmer keinen Antrag auf Veranlagung
zur Einkommensteuer stellt und auch nicht zur Einkommensteuer zu
veranlagen ist, z. B. weil er nur pauschal besteuerten
Arbeitslohn bezogen hat.
Wer bekommt Arbeitnehmer-Sparzulage?
Grundsätzlich nur Arbeitnehmer.
Muss der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen abführen?
Ja. Die Höhe
des Arbeitgeberanteils ist im Tarifvertrag geregelt.
Wer bekommt Bausparprämie?
Bausparprämie steht Ihnen
zu, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen als
Alleinstehender 25600 EURO und als Verheiratete 51200 EURO nicht
übersteigt. Je nach Familienstand darf Ihr Bruttoeinkommen
jedoch viel höher liegen, um die Grenze für die Prämie noch
einzuhalten.
Wie viel Geld gibt es vom Staat? Bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 512 EURO (Alleinstehende) bzw.
1024 EURO (Verheirate) legt der Staat auf
jeden eingezahlten EURO noch 8,8 % Bausparprämie drauf. Das macht
nach der üblichen Spardauer von 7 Jahren ein hübsches
Sümmchen: 315 EURO verschenkt der Staat an Alleinstehende bzw.
630 EURO an Verheiratete.
Für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen bis zu einem
Höchstbetrag von jährlich 470 EURO legt der Staat noch einmal 9 %
Arbeitnehmer-Sparzulage drauf. Das macht weitere 296 EURO.
Muss ich mein Bausparguthaben später zum Bauen verwenden?
Nein, Sie können nach Ablauf der Bindungsfrist über Ihr
Guthaben frei verfügen. Die Wohnungsbauprämie wird unabhängig
von der Verwendung des Guthabens gewährt. Voraussetzung für
die Prämie sind die nebenstehend genannten Einkommensgrenzen
und die Einhaltung einer Bindungsfrist von 7 Jahren.
Ab dem 01.01.2009 sind Beiträge an Bausparkassen
nur noch bei
wohnungswirtschaftlicher Verwendung wohnungsbauprämienbegünstigt.
Die Förderbedingungen für den Erhalt der
Arbeitnehmer-Sparzulage bleiben unverändert.
Wofür
kann ich das Bauspardarlehen verwenden?
Für
praktisch alles, was mit Bauen, Kaufen, Modernisieren oder
Renovieren zu tun hat. Korrekt heißt es: für
"wohnwirtschaftliche Verwendung". Eine Liste der
vielfältigen Möglichkeiten finden Sie hier.
Sie reicht von A wie Abbruchkosten bis Z wie Zweitgarage.
Wie ist das mit der Zuteilung?
Der Zeitpunkt der Zuteilung richtet sich nach der Höhe Ihrer
Spareinlagen im Verhältnis zur Bausparsumme und nach der
Bewertungszahl. Die Bewertungszahl ist unter anderem abhängig
von Sparguthaben und Spardauer.
Was kann ich tun, wenn ich mein Bauspardarlehen früher als
gedacht brauche?
Bei vielen
Bausparkassen gibt es die Möglichkeit einer Wahlzuteilung. Auf
Wunsch kann das Bauspardarlehen zum Beispiel schon bei einem
Mindestsparguthaben von 25 statt der üblichen 40 oder 50
Prozent zugeteilt werden. Dann erhöht sich jedoch der
monatliche Tilgungsbeitrag. Unabhängig davon bieten alle
Bausparkassen Vor- und Zwischenfinanzierungen an.
Kann auch mein Kind Bausparen?
Ja, Sie können selbstverständlich für Ihr Kind einen
Bausparvertrag abschließen und die Sparbeiträge einzahlen.
Bereits ab dem 16. Lebensjahr erhalten Kinder die volle
Bausparförderung, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Bausparverträge sind innerhalb der Familie problemlos
übertragbar.
Meine Kinder wollen sich eine Wohnung kaufen. Kann ich meinen
Bausparvertrag auf sie übertragen?
In aller
Regel können Bausparverträge auf Familienangehörige
übertragen werden.
Lohnt sich Bausparen für Ältere?
Ja, auf jeden Fall. Wer Rente oder Pension bezieht und darüber
hinaus keine anderen hohen Einkünfte zu versteuern hat, kann
voll in den Genuss der 8,8 % Bausparprämie kommen. Das ist bei
Verheirateten ein stattliches Geschenk von 720,88 EURO! Damit ist
Bausparen ein attraktiver Baustein zur persönlichen
Altersvorsorge und für Eigenheimbesitzer ein willkommenes
finanzielles Polster für eventuelle Renovierungs- und
Modernisierungsvorhaben.