Zinsbonus 


Zinsbonus für Bausparguthaben jährlich zu versteuern

Einige Bausparkassen bieten für Bausparguthaben neben der Grundverzinsung auch noch einen Bonuszins an, den sie einem separaten Bonuskonto gutschreiben. Das Finanzgericht Niedersachsen hat mit rechtskräftigem Urteil festgestellt, dass dieser Bonuszins jährlich zu versteuern ist, weil er dem Bausparer jährlich zufließt.