Mehr Kredit ohne Grundschuldeintragung


Bausparkassen dürfen ab Mai 2009 Darlehen bis zu 30000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld vergeben. Bis dahin konnten die Bausparkassen Darlehen bis zu einer Höhe von 15 000 Euro ohne Eintragung eines Grundpfandrechts vergeben.

Der Darlehensnehmer, also der Eigentümer des Grundstückes, verpflichtet sich lediglich gegenüber der Bausparkasse, dieses nicht weiter zu belasten und nicht zu veräußern (so genannte Verpflichtungserklärung).