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Kredit ohne Grundschuldeintragung
Bausparkassen
dürfen ab Mai 2009 Darlehen bis zu 30000 Euro ohne Eintragung
einer Grundschuld vergeben. Bis dahin konnten die Bausparkassen
Darlehen bis zu einer Höhe von 15 000 Euro ohne Eintragung eines
Grundpfandrechts vergeben.
Der Darlehensnehmer, also der Eigentümer des Grundstückes,
verpflichtet sich lediglich gegenüber der Bausparkasse, dieses
nicht weiter zu belasten und nicht zu veräußern (so genannte
Verpflichtungserklärung).
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