Sicherheit der Bausparkassen 
Sicherheit geht vor. Bausparkassen bieten höchstmögliche Sicherheit.
Mit Bausparen zu Sachwerten, denn Sachwerte sind bleibende Werte.

Wer auf einen Bausparvertrag einzahlt, muss sich über die Sicherheit seiner Einlagen keine Gedanken machen. Bausparen funktioniert unabhängig vom Kapitalmarkt durch einen geschlossenen Kreislauf von geleisteten Sparbeiträgen und zugeteilten Bauspardarlehen. Bausparen ist ein konservatives System der Baufinanzierung. Klare Vorteile entstehen durch den notwendigen Eigenkapitalanteil, vorsichtige Beleihungswerte und feste Darlehenszinsen. Bausparen ist ein Sicherheitsanker – gerade in einer unruhigen Zeit auf den Finanzmärkten. Die Bausparkassen müssen sich also nicht am Kapitalmarkt refinanzieren und sind somit von sog. Refinanzierungsmitteln anderer Kreditinstitute unabhängig.

Für zusätzliche Sicherheit beim Bausparen sorgen besondere Schutzvorschriften im Bausparkassengesetz. So darf die zwischenzeitliche Anlage von überschüssigen Bausparmitteln nur in festverzinsliche Wertpapiere mit sehr guter Bewertung investiert werden. Bausparkassen dürfen keine Währungs- und Aktienrisiken eingehen.

Die privaten Bausparkassen sind Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und des Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
Über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Burgstraße 28, 10178 Berlin sind die Einlagen je Kunde bis zu 90% (maximal 50.000,- Euro) des Einlagenwertes entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgesichert. Ab dem 31. Dezember 2010 werden Einlagen bis zu einem Gegenwert von 100.000 € gesichert.
Die über diese Absicherung hinausgehenden Bauspareinlagen sind durch den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V., Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin abgesichert. Dieser Verein hat ausschließlich den Zweck, bei finanziellen Schwierigkeiten von Mitgliedsbausparkassen die Einleger zu entschädigen.

Die öffentlichen Bausparkassen sind ebenfalls Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und des Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
Über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
, Burgstraße 28, 10178 Berlin sind die Einlagen je Kunde bis zu 90% (maximal 20.000,- Euro) des Einlagenwertes entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgesichert. Ab dem 31. Dezember 2010 werden Einlagen bis zu einem Gegenwert von 100.000 € gesichert.
Seit 1990 besteht für die Landesbausparkassen ein eigener Sicherungsfonds beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Simrockstraße 4, 53113 Bonn. Dieser Fonds schützt die angeschlossenen Landesbausparkassen selbst und gewährleistet deren jederzeitige Zahlungsfähigkeit.