Sparer-Freibetrag ausgeschöpft - was nun?

Das Problem:    Tatsache ist, die Sparerfreibeträge wurden halbiert. Tatsache ist vielleicht auch, dass Ihre Kapitaleinkünfte über dem jährlichen Freibetrag von 750 EURO (für Ehepaare 1500 EURO) liegen. Guter Rat ist nun teuer. Was tun? 

Die Lösung:    Beziehen Sie Ihren Nachwuchs in Ihre Steuerpläne ein. (Vielleicht planen Sie ja auch gerade, etwas für denselben zu tun.)

Der Vorschlag:    Eröffnen Sie ein Bausparkonto auf den Namen Ihrer Kinder und Sie können entweder
weitere 750 EURO je Kind (Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes) bzw. 
bei Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (beim Finanzamt) weitere etwa 5000 EURO je Kind vor dem Fiskus retten.

(alle Angaben ohne Gewähr!)

Hinweis zur Rückübertragung des Bausparvertrages:    Soll ein Bausparvertrag eines minderjährigen Kindes, welches das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auf die Eltern wieder übertragen werden, muss für den Minderjährigen ein Vertreter tätig werden, der anstelle der Eltern im Namen des Kindes die Unterschrift leistet. Als Vertreter kommt z. B. ein Pfleger in Betracht, der auf Antrag vom Vormundschaftsgericht bestellt wird.
Soll ein Bausparvertrag eines minderjährigen Kindes, welches das 7. Lebensjahr bereits vollendet hat, auf die Eltern wieder übertragen werden, muss der Minderjährige zuvor von den Eltern zur Übertragung oder Übernahme des Bausparvertrages schriftlich ermächtigt werden. Folgende Erklärung ist hierzu ausreichend:

Erklärung
Die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen xyz, geb. am 01.01.2005 willigen ein, dass der Minderjährige zur Übertragung/Übernahme dieses Bausparvertrages alle Willenserklärungen allein abgeben kann.
(Ort, Datum, Unterschrift beider Elternteile bzw. des/der gesetzlichen Vertreter(s))


Füllen Sie folgende Angaben möglichst detailliert aus. Sie erhalten von uns einen Bausparantrag und die Allgemeinen Bausparbedingungen.
Anmerkung: Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein. Erst nach Unterschreiben des Bausparantrages und Einsendung bei uns, ist das Bausparkonto eröffnet! Auch ist die Besparung eines Bausparvertrages immer freizügig, d. h. Sie sind nie zu einer Sparleistung verpflichtet. Sie können also sparen wie es zu Ihrer jeweiligen Finanzsituation gerade passt. 

Damit das Bausparkonto eröffnet werden kann, sind wir nach dem Geldwäschegesetz gehalten, die Identität und die Anschrift des Antragstellers zu überprüfen. Hierfür bieten wir Ihnen das Post-Ident-Verfahren an. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Das Post-Ident-Verfahren ist für Sie kostenlos.

Nach Einlösung des Bausparvertrages

Nach Einlösung des Bausparvertrages (die Abschlussgebühr wurde eingezahlt und der Bausparvertrag weist ein Guthaben von mindestens 50 EURO auf) erhalten Sie von uns Ihren Internetbonus im Wert von bis zu 25 EURO und zusätzlich bei Eröffnung eines für Sie absolut kostenlosen Tagesgeldkontos weitere 25 EURO.

und zusätzlich bei Eröffnung eines für Sie absolut kostenlosen Tagesgeldkontos weitere

        

Informationen zum Antragsprozess

Persönliche Daten

Anrede
Nachname
Vorname
Strasse
PLZ/Ort
Telefon Vorwahl Rufnummer
Fax
Email

Für eventuelle Nachfragen sind Sie telefonisch am besten zu erreichen

von 6-8   8-12   12-13   13-17 17-21 Uhr

Berufliche Tätigkeit
Geburtsdatum Tag Monat Jahr
Familienstand
Staatsangehörigkeit
selbständig
Beamter
Öffentlicher Dienst
Hauseigentümer
vertragsbezogene Daten

Bausparkasse
und Tarif
bereits Kunde? wenn ja,
Bausparnummer
Bausparsumme
Berechnung Bausparsumme bei nur monatlicher Besparung
EURO
Einmalanlage EURO
Anlage vermögenswirksamer Leistungen 
(wird von Ihrem Lohn/Gehalt abgezogen!)
zusätzlicher Sparbeitrag EURO
Zahlungsweise
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