Ein Bausparvertrag
muss nicht unbedingt wohnwirtschaftlich verwendet werden.
Möchten Sie diesen nur zum Sparen verwenden, ist die
Bindungsfrist von 7 Jahren einzuhalten. Bei Auszahlung des
Bausparguthabens nach Ablauf der Bindungsfrist steht Ihnen Ihr
Geld frei zur Verfügung. Bauspardarlehen werden allerdings nur
für wohnwirtschaftliche Verwendung gewährt.
Sie können Ihren
Bausparvertrag für zahlreiche Maßnahmen verwenden.
Im Folgenden einige Beispiele:
Abbruchkosten
Sofern der Abbruch im Zusammenhang mit einem Wohnhausneubau
steht.
Abfindung von Miterben
Siehe Erbfolge.
Ablösung von Verpflichtungen
Auch bei Teilablösungen, soweit es sich um echte Fremdmittel
für den Wohnungsbau handelt.
Alarmanlagen
Altenwohnheim
Soweit durch Einkaufsdarlehen Wohnung in Neubau finanziert wird
oder Abschluss eines Heimvertrages zur dauernden Nutzung.
Anliegerbeiträge
Architektenhonorar
Ausbau, Anbau, Umbau
Soweit Wohnzwecken dienend.
Außenanlagen
Soweit sie im Zusammenhang mit dem Wohngebäude stehen.
Außenkamin Außenputz
Außenkamin
Außenputz
Bauerwartungsland
Wenn Grundstück nach der geordneten baulichen Entwicklung der
Gemeinde mit Sicherheit bebaut werden kann.
Baunebenkosten
Bauplatz
Dauerwohnrecht
Sofern es eigentumsähnlich im Sinne des Wohneigentumsgesetzes
(WEG) ist.
Eigentumswohnung
Einbaumöbel (z. B. Einbauküche)
Wenn wesentlicher Bestandteil des Gebäudes.
Einfamilienhaus
Einfriedung
Soweit sie zu den Herstellungskosten eines Wohngebäudes
rechnen.
Einstellplatz
Siehe Garagen.
Entschuldung
Soweit Darlehen für Wohngebäude aufgenommen wurden.
Erbbaurecht (Bestellung und Erwerb)
Erbbauzins, Ablösung
Erbfolge
- Verwendung durch einen Miterben zur Ablösung
gesamthänderisch gebundener Anteile anderer Miterben.
- Zahlung an Dritte (z.B. Geschwister) im Rahmen einer
vorweggenommenen Erbfolge, wenn Zahlung echte
Gegenleistung für Erwerb des Wohngebäudes.
Erbschaftssteuer
Soweit auf Wohngebäude entfallend.
Erschließungsbeitrag
Soweit das Gebäude Wohnzwecken dient.
Erwerb (Kauf)
Soweit der Erwerb von Wohnräumen finanziert wird.
Fahrstuhl
Fassadenerneuerung
Ferienhäuser
Soweit Gebäude zum dauernden Wohnen geeignet sind.
Garagen
Garagenbauverpflichtung
- Zahlung des Ablösungsbetrages an Gemeinde.
- Erwerb von Tiefgaragenplatz als Ersatz für den Bau einer
nicht genehmigten Garage.
Gartenanlage
Nur als erste Anlage.
Gemischt genutzte Gebäude
Wenn der gewerbliche Anteil nicht überwiegt.
Grunderwerbsteuer
Hausanschlusskosten
Heizungsanlagen
Bei Modernisierung und Instandsetzung.
Immobilienfonds
Soweit Bruchteilseigentum an Grundbesitz.
Instandsetzung (Verbesserung)
Kachelöfen
Kanalanschlussgebühren
Unschädlich bei Neubau oder Kauf.
Kauf
Soweit der Erwerb von Wohnräumen finanziert wird.
Leibrenten
Sofern sie im Zusammenhang mit Bau- und Erwerbskosten
eines Wohnhauses stehen.
Maklerprovision
Für Wohngebäude.
Markise
Modernisierungsmaßnahmen für Eigentümer und Mieter
Einsetzbar für bauliche Maßnahmen.
Mietvorauszahlung
Zur Erlangung einer Wohnung bei Bau oder Kauf eines
Gebäudes,
wenn sich die Vorauszahlung auf mindestens 5 Jahre erstreckt.
Miterbenauszahlung
Bei Verwendung zur Ablösung gesamthänderisch gebundener
Anteile
anderer Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung.