Steuerfreiheit für Zinserträge aus Bausparguthaben 
Wird ein Bausparvertrag mit einem Auffüllkredit oder einem Vorfinanzierungsdarlehen gekoppelt, sind die Bausparzinsen steuerfrei. Dies gilt jedoch nur, wenn das Darlehen für eine selbst genutzte Immobilie verwendet werden soll.
Weil die Bausparkasse den späteren Verwendungszweck nicht immer eindeutig erkennen kann, behält die Bausparkasse die Abgeltungsteuer zunächst ein. Der Bausparer kann sich jedoch die Steuer beim Finanzamt wieder zurückholen.