Die Einkommenshöchstgrenzen für die Wohnungsbauprämie

Bruttoeinkommen Familienstand Angestellte + Lohnempfänger ab 1.1.2002* Beamte ab 1.1.2002*
Alleinstehende ohne Kinder 28.660,- € 27.796,- €
Alleinstehende 1 Kind im Haushalt lebend 33.904,- € 33.040,- €
Eheleute, 1 Arbeitnehmer ohne Kinder 56.312,- € 54.584,- €
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind 62.120,- € 60.392,- €
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder 67.928,- € 66.200,- €
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 3 Kinder 73.736,- € 72.008,- €
Eheleute, 2 Arbeitnehmer ohne Kinder 57.356,- € 55.628,- €
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind 63.164,- € 61.436,- €
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder 68.972,- € 67.244,- €
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 3 Kinder 74.780,- € 73.052,- €

* wenn alle Kinder unter 16 Jahre alt sind


Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.

Die Einkommensgrenzen betragen 25.600,- € für Alleinstehende und 51.200,- € für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen).

Auch bei Zahlung des Kindergeldes werden die Kinderfreibeträge (1.824,- bzw. 3.648,- € je Kind) und die Betreuungsfreibeträge für Kinder unter 16 Jahren (1.080,- bzw. 2.160,- € je Kind) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.