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Bausparvertrag ist Oder-Konto

Ein Bausparvertrag ist ein Oder- und kein Und-Konto. Dies stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 31.03.2009 fest.

Bei einem Oder-Konto ist jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt, bei einem Und-Konto können die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen. Dies kann im Streit- bzw. Scheidungsfall aber auch im Todesfall nicht unwichtig sein.