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  Verwendungsmöglichkeiten für einen Bausparvertrag



Ein Bausparvertrag muss nicht unbedingt wohnwirtschaftlich verwendet werden.

Möchten Sie diesen nur zum Sparen verwenden, ist die Bindungsfrist von 7 Jahren einzuhalten. Bei Auszahlung des Bausparguthabens nach Ablauf der Bindungsfrist steht Ihnen Ihr Geld frei zur Verfügung. Bauspardarlehen werden allerdings nur für wohnwirtschaftliche Verwendung gewährt.

Sie können Ihren Bausparvertrag für zahlreiche Maßnahmen verwenden. 



Im Folgenden einige Beispiele:


Abbruchkosten
Sofern der Abbruch im Zusammenhang mit einem Wohnhausneubau steht.

Abfindung von Miterben
Siehe Erbfolge.

Ablösung von Verpflichtungen
Auch bei Teilablösungen, soweit es sich um echte Fremdmittel für den Wohnungsbau handelt.

Alarmanlagen

Altenwohnheim
Soweit durch Einkaufsdarlehen Wohnung in Neubau finanziert wird oder Abschluss eines Heimvertrages zur dauernden Nutzung.

Anliegerbeiträge

Architektenhonorar

Ausbau, Anbau, Umbau
Soweit Wohnzwecken dienend.

Außenanlagen
Soweit sie im Zusammenhang mit dem Wohngebäude stehen.
Außenkamin Außenputz

Außenkamin

Außenputz

Bauerwartungsland
Wenn Grundstück nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde mit Sicherheit bebaut werden kann.

Baunebenkosten 

Bauplatz

Dauerwohnrecht
Sofern es eigentumsähnlich im Sinne des Wohneigentumsgesetzes (WEG) ist.

Eigentumswohnung

Einbaumöbel (z. B. Einbauküche)
Wenn wesentlicher Bestandteil des Gebäudes.

Einfamilienhaus

Einfriedung
Soweit sie zu den Herstellungskosten eines Wohngebäudes rechnen.

Einstellplatz
Siehe Garagen.

Entschuldung
Soweit Darlehen für Wohngebäude aufgenommen wurden.

Erbbaurecht (Bestellung und Erwerb) 

Erbbauzins, Ablösung

Erbfolge
- Verwendung durch einen Miterben zur Ablösung
gesamthänderisch gebundener Anteile anderer Miterben.
- Zahlung an Dritte (z.B. Geschwister) im Rahmen einer
vorweggenommenen Erbfolge, wenn Zahlung echte
Gegenleistung für Erwerb des Wohngebäudes.

Erbschaftssteuer
Soweit auf Wohngebäude entfallend.

Erschließungsbeitrag
Soweit das Gebäude Wohnzwecken dient.

Erwerb (Kauf)
Soweit der Erwerb von Wohnräumen finanziert wird.

Fahrstuhl 

Fassadenerneuerung

Ferienhäuser
Soweit Gebäude zum dauernden Wohnen geeignet sind.

Garagen

Garagenbauverpflichtung
- Zahlung des Ablösungsbetrages an Gemeinde.
- Erwerb von Tiefgaragenplatz als Ersatz für den Bau einer nicht genehmigten Garage.

Gartenanlage
Nur als erste Anlage.

Gemischt genutzte Gebäude
Wenn der gewerbliche Anteil nicht überwiegt.

Grunderwerbsteuer

Hausanschlusskosten

Heizungsanlagen

Bei Modernisierung und Instandsetzung.

Immobilienfonds
Soweit Bruchteilseigentum an Grundbesitz.

Instandsetzung (Verbesserung)

Kachelöfen

Kanalanschlussgebühren

Unschädlich bei Neubau oder Kauf.

Kauf
Soweit der Erwerb von Wohnräumen finanziert wird.

Leibrenten
Sofern sie im Zusammenhang mit Bau- und Erwerbskosten 
eines Wohnhauses stehen.

Maklerprovision
Für Wohngebäude.

Markise

Modernisierungsmaßnahmen für Eigentümer und Mieter

Einsetzbar für bauliche Maßnahmen.

Mietvorauszahlung
Zur Erlangung einer Wohnung bei Bau oder Kauf eines Gebäudes, 
wenn sich die Vorauszahlung auf mindestens 5 Jahre erstreckt.

Miterbenauszahlung
Bei Verwendung zur Ablösung gesamthänderisch gebundener Anteile 
anderer Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung.

Modernisierung

Neubau

Soweit Wohnräume finanziert werden.

Notariatsgebühren
Öffentliche Baudarlehen (Ablösung)

Parabolantenne (für Satellitenfernsehen)

Pergola
Wenn wesentlicher Gebäudebestandteil.

Renovierung

Rentenzahlung
Sofern unverzügliche und unmittelbare Zahlung an den 
Grundstücksverkäufer aus Anlass eines Grundstückskaufs erfolgt.

Sauna


Schuldentilgung

Sickergruben

Sielanschlüsse

Sondertilgung

Teppichboden

Sofern anstelle eines sonst üblichen Bodenbelags gelegt.

Tiefgaragenplatz 

Vermessungskosten

Wiederaufbau

Soweit Wohnräume finanziert werden.

Wochenendhaus
Wenn Gebäude zum dauernden Wohnen geeignet.

Zugewinnausgleich
Wenn abzufindender Ehegatte Miteigentümer des Wohnhauses ist.

Zweitgaragen 

Zweitwohnung