Steuerfreiheit für Zinserträge aus Bausparguthaben |
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Wird ein Bausparvertrag
mit einem Auffüllkredit oder einem Vorfinanzierungsdarlehen
gekoppelt, sind die Bausparzinsen steuerfrei. Dies gilt jedoch
nur, wenn das Darlehen für eine selbst genutzte Immobilie
verwendet werden soll. Weil die Bausparkasse den späteren Verwendungszweck nicht immer eindeutig erkennen kann, behält die Bausparkasse die Abgeltungsteuer zunächst ein. Der Bausparer kann sich jedoch die Steuer beim Finanzamt wieder zurückholen. |