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Wann erfolgt die Gutschrift der Wohnungsbauprämie?

Bei Verträgen ab 01.01.1992 bis 31.12.2008 (wenn bis 31.12.2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelbesparung eingezahlt wurde) werden die festgesetzten Prämien zunächst auf dem Bausparkonto vermerkt. Die insgesamt ermittelte Prämie fordert die Bausparkasse beim Finanzamt nach Zuteilung, nach Ablauf der Bindungsfrist oder bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel innerhalb der 7-jährigen Bindungsfrist an (für vor dem 01.01.1992 abgeschlossene Bausparverträge fordert die Bausparkasse die festgesetzten Prämien sofort an und schreibt sie nach Überweisung durch das Finanzamt auf dem Bausparkonto gut). Bei Verträgen ab 01.01.2009 wird die Prämie beim Finanzamt ausschließlich bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel oder bei Vorliegen eines sozialen Härtefalls (z. B. bei längerer Arbeitslosigkeit, Förderung in diesen Fällen auf die letzten 7 Sparjahre begrenzt) angefordert. Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, können einmalig die Regelung mit 7-jähriger Bindungsfrist in Anspruch nehmen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung (nach Ablauf der Bindungsfrist) ist die Förderung auf die letzten 7 Sparjahre begrenzt.