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Wann
erfolgt die Gutschrift der Wohnungsbauprämie?
Bei
Verträgen ab 01.01.1992 bis 31.12.2008 (wenn bis 31.12.2008
mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelbesparung eingezahlt
wurde) werden die festgesetzten Prämien zunächst auf dem
Bausparkonto vermerkt. Die insgesamt ermittelte Prämie fordert
die Bausparkasse beim Finanzamt nach Zuteilung, nach Ablauf der
Bindungsfrist oder bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der
Bausparmittel innerhalb der 7-jährigen Bindungsfrist an (für vor
dem 01.01.1992 abgeschlossene Bausparverträge fordert die
Bausparkasse die festgesetzten Prämien sofort an und schreibt sie
nach Überweisung durch das Finanzamt auf dem Bausparkonto gut).
Bei Verträgen ab 01.01.2009 wird die Prämie beim Finanzamt
ausschließlich bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der
Bausparmittel oder bei Vorliegen eines sozialen Härtefalls (z. B.
bei längerer Arbeitslosigkeit, Förderung in diesen Fällen auf
die letzten 7 Sparjahre begrenzt) angefordert. Bausparer, die bei
Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, können einmalig die
Regelung mit 7-jähriger Bindungsfrist in Anspruch nehmen. Bei
nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung (nach Ablauf der
Bindungsfrist) ist die Förderung auf die letzten 7 Sparjahre
begrenzt.
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