Finden Sie den für Sie optimalen Bausparvertrag

Logo bausparkassen-vergleich.de
unabhängigtransparentneutral

Erreichbarkeit Telefon

Startseite pc version bausparkassen-vergleich.de Liste der Bausparkassen in Deutschland Service bausparkassen-vergleich.de Copyright
Lexikon bausparkassen-vergleich.de Bausparen Formulare amazon bücher impressum
Kontakt

ecke klein  Die häufigsten Fragen zum Bausparvertrag 



Damit Sie ganz sicher sein können, die richtige Entscheidung zu treffen, haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Bausparen zusammengestellt.


Muss die Abschlussgebühr sofort bezahlt werden?

Nein. Die Abschlussgebühr wird mit den laufenden Sparzahlungen verrechnet.



Können sich die Guthaben- oder Darlehenszinsen für bestehende Bausparverträge ändern?

Nein.



Muss die Sparrate immer gezahlt werden?

Nein. Die Besparung eines Bausparvertrages immer freizügig, d. h. Sie sind nie zu einer Sparleistung verpflichtet. Sie können also sparen wie es zu Ihrer jeweiligen Finanzsituation gerade passt.



Kann ich während der Laufzeit des Vertrages Sonderzahlungen leisten?

In der Sparphase sind jederzeit Sonderzahlungen möglich, in der Tilgungsphase jederzeit Sondertilgungen – und zwar ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.



Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Der Kunde erhält den Antrag mit dem jährlichen Kontoauszug und schickt ihn an die Bausparkasse zurück. Die Prämien werden dann am Ende der 7-jährigen Bindungsfrist oder bei Zuteilung des Bausparvertrages vom Finanzamt auf das Bausparkonto überwiesen.



Wie wird die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt?

Der Arbeitnehmer muss die Sparzulage beim Finanzamt beantragen. Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist auch dann der Vordruck für die Einkommensteuererklärung zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer keinen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellt und auch nicht zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, z. B. weil er nur pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen hat.



Wer bekommt Arbeitnehmer-Sparzulage?

Grundsätzlich nur Arbeitnehmer.



Muss der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen abführen?

Ja. Die Höhe des Arbeitgeberanteils ist im Tarifvertrag geregelt.



Wer bekommt Bausparprämie?

Bis 2020
Bausparprämie steht Ihnen zu, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen als Alleinstehender 25600 EURO und als Verheiratete 51200 EURO nicht übersteigt. Je nach Familienstand darf Ihr Bruttoeinkommen jedoch viel höher liegen, um die Grenze für die Prämie noch einzuhalten.

Ab 2021
Bausparprämie steht Ihnen zu, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen als Alleinstehender 35000 EURO und als Verheiratete 70000 EURO nicht übersteigt. Je nach Familienstand darf Ihr Bruttoeinkommen jedoch viel höher liegen, um die Grenze für die Prämie noch einzuhalten.



Wie viel Geld gibt es vom Staat?

Bis 2020
Bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 512 EURO (Alleinstehende) bzw. 1024 EURO (Verheirate) legt der Staat auf jeden eingezahlten EURO noch 8,8 % Bausparprämie drauf. Das macht nach der üblichen Spardauer von 7 Jahren ein hübsches Sümmchen: 315 EURO verschenkt der Staat an Alleinstehende bzw. 630 EURO an Verheiratete.
Für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 470 EURO legt der Staat noch einmal 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage drauf. Das macht weitere 296 EURO.

Ab 2021
Bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 700 EURO (Alleinstehende) bzw. 1400 EURO (Verheirate) legt der Staat auf jeden eingezahlten EURO noch 10 % Bausparprämie drauf. Das macht nach der üblichen Spardauer von 7 Jahren ein hübsches Sümmchen: 700 EURO verschenkt der Staat an Alleinstehende bzw. 1400 EURO an Verheiratete.
Für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 470 EURO legt der Staat noch einmal 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage drauf. Das macht weitere 296 EURO.



Muss ich mein Bausparguthaben später zum Bauen verwenden?

Nein, Sie können nach Ablauf der Bindungsfrist über Ihr Guthaben frei verfügen. Die Wohnungsbauprämie wird jedoch abhängig von der Verwendung des Guthabens gewährt. Voraussetzung für die Prämie sind die oben genannten Einkommensgrenzen und die Einhaltung einer Bindungsfrist von 7 Jahren.
Ab dem 01.01.2009 sind Beiträge an Bausparkassen nur noch bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung wohnungsbauprämienbegünstigt. 
Die Förderbedingungen für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage bleiben unverändert. Für Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Wohnungsbauprämie weiterhin unabhängig von der Verwendung des Guthabens gewährt.



Wofür kann ich das Bauspardarlehen verwenden?

Für praktisch alles, was mit Bauen, Kaufen, Modernisieren oder Renovieren zu tun hat. Korrekt heißt es: für "wohnwirtschaftliche Verwendung". Eine Liste der vielfältigen Möglichkeiten finden Sie hier. Sie reicht von A wie Abbruchkosten bis Z wie Zweitgarage.



Wie ist das mit der Zuteilung?

Der Zeitpunkt der Zuteilung richtet sich nach der Höhe Ihrer Spareinlagen im Verhältnis zur Bausparsumme und nach der Bewertungszahl. Die Bewertungszahl ist unter anderem abhängig von Sparguthaben und Spardauer.



Was kann ich tun, wenn ich mein Bauspardarlehen früher als gedacht brauche?

Bei vielen Bausparkassen gibt es die Möglichkeit einer Wahlzuteilung. Auf Wunsch kann das Bauspardarlehen zum Beispiel schon bei einem Mindestsparguthaben von 25 statt der üblichen 40 oder 50 Prozent zugeteilt werden. Dann erhöht sich jedoch der monatliche Tilgungsbeitrag. Unabhängig davon bieten alle Bausparkassen Vor- und Zwischenfinanzierungen an.



Kann auch mein Kind Bausparen?

Ja, Sie können selbstverständlich für Ihr Kind einen Bausparvertrag abschließen und die Sparbeiträge einzahlen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr erhalten Kinder die volle Bausparförderung, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bausparverträge sind innerhalb der Familie problemlos übertragbar.



Meine Kinder wollen sich eine Wohnung kaufen. Kann ich meinen Bausparvertrag auf sie übertragen?

In aller Regel können Bausparverträge auf Familienangehörige übertragen werden.



Lohnt sich Bausparen für Ältere?

Ja, auf jeden Fall. Wer Rente oder Pension bezieht und darüber hinaus keine anderen hohen Einkünfte zu versteuern hat, kann voll in den Genuss der 10 % Bausparprämie kommen. Das ist bei Verheirateten ein stattliches Geschenk von 1400 EURO! Damit ist Bausparen ein attraktiver Baustein zur persönlichen Altersvorsorge und für Eigenheimbesitzer ein willkommenes finanzielles Polster für eventuelle Renovierungs- und Modernisierungsvorhaben.